AGB der Öhribauer GmbH
§1 Geltungsbereich
a) Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Beförderung von Personen und sonstige Nebenleistungen.
b) Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn er von der Fa. Öhribauer GmbH schriftlich oder telefonisch bestätigt wird.
c) Preisliste und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
§2 Preise
a) Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit oder Leistung. Für darüber hinausgehende Zeit werden die Preise gemäss der jeweils gültigen Preisliste der Öhribauer GmbH berechnet.
b) allfällige Zusatzkosten ( Parkgebühren, Maut, etc.) die im Zuge des Auftrages anfallen, sind in der Preisliste nicht inkludiert und werden laut Aufwand abgerechnet.
§3 Vertragsstornierung
Stornierungen werden nur dann wirksam wenn sie von der Fa. Öhribauer GmbH schriftlich bestätigt werden.
a) Stornierungen bis einschließlich 10 Tage vertraglich bestimmten Fahrtbeginn sind kostenlos.
b) Bei Stornierungen bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn berechnet die Öhribauer GmbH einen Anteil von 50%.
c) Bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt sowie bei vorzeitiger Beendigung dieser, berechnet die Öhribauer GmbH den vollen Fahrpreis.
d) Die bis zur Vertragsstornierung angefallenen Nebenkosten sowie allfällige Aufwände berechnet die Öhribauer GmbH unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
e) Für den Eingang der schriftlichen Stornierungen, zählt die Ankunft bei der Öhribauer GmbH.
f) Der Kunde ist berechtigt einen niedrigeren Aufwendungsersatz nachzuweisen.
§4 Rücktritt
Die Öhribauer GmbH ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten,wenn die Durchführung des Auftrages durch außerordentliche Umstände ( Höhere Gewalt, Kriegsereignisse, Streik, etc.) erschwert wird oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbedingungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die nach §7 der AGB.
Die Kosten für den Rücktritt von einem Auftrag werden gemäß §3 der AGB dem Kunden verrechnet.
§5 Zahlungsbedingungen
a) Der Fahrpreis ist spätestens nach Beendigung des Auftrages Bar oder Kreditkarte zu bezahlen.
b) Im Falle eines Zahlungverzuges kann die Öhribauer GmbH den Kunden Zinsen in der Höhe von 12% p.a. verrechnen.
§6 Verzögerungen
a) Mehrkosten durch Verzögerungen (Staus, Höhere Gewalt, etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
b) Eventuelle Folgekosten die durch die Verzögerung des Auftrages dem Kunden entstehen, können durch die Öhribauer GmbH nicht ersetzt werden.
§7 Beförderungsbedingungen
a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
b) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
c) Handeln Fahrgäste den Weisungen von der Öhribauer GmbH oder des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist die Öhribauer GmbH oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall wird von der Öhribauer GmbH der volle Fahrpreis zuzüglich des Kilometerpreises und allen Neben und Zusatzleistungen verrechnet.
§8 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für allen von ihm oder den Fahrgästen verursachten Schäden und Verschmutzungen.
§9 Haftung der Öhribauer GmbH
Für Schäden jeglicher Art übernimmt die Öhribauer GmbH keine Haftung.
§10 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart.
§11 Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten die Bedingungen die dem Inhalt des Paragraphen entsprechen der dem am nächsten kommt.